CoCo begrüßt das Internationales Jahr der Weiden und Hirt*innen
Das CoCo-Projekt gibt stolz seine Unterstützung für die Internationales Jahr der Weiden und Hirt*innen (IYRP) 2026 bekannt, eine Initiative der Vereinten Nationen, die 2026 offiziell ins Leben gerufen wurde. Als ausgewiesener Freund des IYRP schließt sich CoCo einer weltweiten Koalition von Organisationen an, die sich dafür einsetzen, das Bewusstsein für die wesentlichen Beiträge von Hirt*innen und Weideland zu Ernährungssicherheit, Biodiversität und nachhaltiger Landbewirtschaftung zu schärfen.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen proklamierte 2026 zum Internationalen Jahr der Weiden und Hirt*innen, wobei die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) als federführende Organisation fungierte. Dieses wegweisende Jahr zielt darauf ab, die oft übersehene Rolle von über 500 Millionen Hirt*innen weltweit hervorzuheben, die fast die Hälfte der Landoberfläche der Erde verwalten.
Das CoCo-Projekt, das im Rahmen von Horizont Europa finanziert wird, bringt Forschende, Praktiker*innen und Pastoralgemeinschaften in ganz Europa zusammen, um innovative Ansätze für das Zusammenleben mit großen Beutegreifern zu entwickeln und zu testen. Die Ergebnisse des Projekts werden direkt zu den IYRP-Zielen beitragen, indem sie zeigen, wie Wissenschaft und traditionelles Wissen zusammenarbeiten können, um aktuelle Herausforderungen in pastoralen Landschaften anzugehen.
Im Laufe des Jahres 2026 wird CoCo an IYRP-Veranstaltungen und -Aktivitäten teilnehmen und Forschungsergebnisse sowie bewährte Verfahren austauschen, um pastorale Gemeinschaften bei ihrer Koexistenz mit Wildtieren zu unterstützen. Das Projekt wird auch zu politischen Dialogen beitragen, die sicherstellen sollen, dass die Stimmen der Hirt*innen bei Entscheidungen, die ihre Lebensgrundlagen und Landschaften betreffen, gehört werden.
Gefördert von der Europäischen Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch nur die des/der Verfasser(s) und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können für sie haftbar gemacht werden.